Bitte beachten Sie die folgenden Regeln:
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1. Standplätze
Auf dem Platz inkl. der Zufahrts- und Erschließungsstraßen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gibt keine nummerierten Standplätze; die Plätze werden nach Ihrem Eintreffen zugewiesen.
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2. Zeltplatz
Der Zeltplatz darf nur nach erfolgter Anmeldung beim Kontrollpersonal und nach vorheriger Zahlung der Benützungsgebühr betreten werden. Während des Aufenthaltes auf dem Zeltplatzgelände ist das ausgehändigte Armband deutlich sichtbar zu tragen.
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3. Auf eigene Gefahr
Die Benutzung des Zeltplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung findet nicht statt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden jeglicher Art (z.B. Unfälle, Verletzungen, abhandengekommene oder beschädigte Sachen), die bei der Benutzung des Zeltplatzes entstehen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Schaden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
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4. Abfälle
Abfälle sind in den dafür ausgegebenen Säcken zu sammeln. Das Zurücklassen von jeglichem Sperrmüll (Zelte,Möbel, diverse Campingutensilien, Kühlgeräte etc.) ist ausnahmslos untersagt. Bei einem solchen Verhalten behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten und die entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
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5. Nachtruhe
Die Nachtruhe beginnt ab 01.00 Uhr (bis 07.00 Uhr), danach ist die Lautstärke von Lautsprechern und Musikgeräten so zuwählen, dass Anrainer und andere Campinggäste nicht belästigt werden. Bei mehrmaliger Missachtung, behalten wir uns das Recht des Platzverweises vor.
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6. Abreise
Die früheste Abreise vom Campinggelände bei den Großveranstaltungen ist voraussichtlich am Sonntag ab ca. 19:00 Uhr möglich. Die Verkehrsordnung obliegt dem jeweiligen Veranstalter und liegt nicht im Einflussbereich des Campingplatzbetreibers.
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7. Anweisung der Ordnungsdienste
Den Weisungen der Ordnungsdienste ist unbedingt Folge zu leisten.
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8. Bestimmungen
Hiervon abweichende Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt Ihres Campingplatzbetreibers. Bitte unterstützen Sie uns bei der Umsetzung dieser Platzordnung.
Es ist NICHT gestattet:
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1. Lagerfeuer
Es ist nicht gestattet Lagerfeuer zu entzünden (Grillfeuer in geeigneten Behältnissen sind zulässig).
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2. Feuerwerkskörper
Es ist nicht gestattet Feuerwerkskörper jeglicher Art anzuzünden oder abzuschießen, sowie überlaute Musikanlagen zu betreiben.
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3. Gräben ausheben
Es ist nicht gestattet Zelte mit Gräben zu umziehen.
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4. Elektrisch kochen
Es ist nicht gestattet elektrisch zu kochen und zu heizen. Bitte verwenden Sie stattdessen Gasgriller-/kocher.
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5. Defekte Geräte
Es ist nicht gestattet schlechte oder defekte Geräte zu benützen (z.B. alte Kühlschränke, schadhafte Kabeltrommeln).
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6. Quads, Mofas…
Es ist nicht gestattet unnötige Fahrbewegungen auf dem Platz insbesondere mit Quads, Mofas, Motorrollern etc. durchzuführen; ausgenommen ist die An- und Abreise. Fahrten mit nicht straßenzugelassenen Fahrzeugen (Eigenbauten) sind generell verboten!
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7. Frei laufende Hunde
Es ist nicht gestattet Hunde frei herumlaufen zu lassen.
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8. Schläuche an Wasser anschließen
Es ist nicht gestattet Schläuche an Wasseranschlüsse in den Sanitäranlagen anzuschließen (um bspw. Pools zu befüllen).
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9. Drohnen
Drohnenverbot: Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme wie auch die Verwendung von Drohnen auf unserem Campingplatz behördlich untersagt ist (Flugverbotszone).